Über uns
Unser Geschäftsmodell
Softwarehamster.de ist Ihr spezialisierter Online-Händler für den legalen Weiterverkauf von Software-Lizenzen.
Transparenz bezüglich unseres Unternehmensstandorts
Um Ihnen die besten Preise anbieten zu können, wird softwarehamster.de von der Keylium LLC mit Sitz in Sheridan, Wyoming, USA, betrieben. Wir sind ein international agierendes Unternehmen, das sich auf den Handel mit Software-Lizenzen spezialisiert hat.
Trotz unseres internationalen Standortes stellen wir sicher, dass alle Geschäftsprozesse und rechtlichen Dokumente (z. B. AGB, Widerrufsrecht und Gewährleistungsinformationen) den Anforderungen des deutschen und europäischen Verbraucherrechts entsprechen.
Wie können wir so günstige Preise anbieten?
Unsere besonders attraktive Preisgestaltung ergibt sich aus einem spezialisierten, durch EU-Recht bestätigten Geschäftsmodell:
⚖️ Rechtliche Basis
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. Juli 2012 (Rechtssache C-128/11) hat den Handel mit Software-Lizenzen innerhalb der EU grundsätzlich legalisiert.
💰 Kostenoptimierung
Durch unseren internationalen Standort in den USA und eine rein digitale Lieferkette optimieren wir Betriebskosten – Einsparungen, die wir an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.
📧 Digitale Lieferung
Die Keys werden ausschließlich digital per E-Mail übermittelt. Dadurch entfallen Kosten für physische Datenträger, Verpackung und Versand.
Zusammenfassung: Wir beziehen Lizenzen auf dem europäischen Markt und vertreiben diese mithilfe einer effizienten, kostensparenden Struktur an Endverbraucher in Deutschland. Dadurch ermöglichen wir Ihnen maximale Ersparnis bei legaler Software-Nutzung.
Hinweis: Bitte beachten Sie unsere vollständigen AGB, Widerrufsbelehrung und Gewährleistungsinformationen auf der Webseite.
Rechtliche Informationen
Rechtliche Grundlage für den Weiterverkauf von Software-Lizenzen
EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2012 entschieden, dass der Weiterverkauf von Software-Lizenzen legal ist, auch wenn der Lizenzvertrag dies verbietet.
BGH-Bestätigung
Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtslage im Jahr 2013 bestätigt.
Erschöpfungsgrundsatz
Diese Urteile beruhen auf dem Prinzip der Urheberrechtserschöpfung (Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG). Sobald eine Softwarelizenz mit Zustimmung des Herstellers erstmals verkauft wurde, hat sich das Recht des Herstellers auf die Verbreitung erschöpft.
Über unsere Windows-Betriebssysteme
Bei SoftwareHamster erhalten Sie jedes gängige Windows Betriebssystem bequem online. Unser Shop bietet Ihnen alle verfügbaren Betriebssysteme zum attraktiven Preis: Windows 10 und Windows 11. Dabei können Sie stets zwischen verschiedenen Editionen wählen – passend für Studenten, Privatanwender, Selbständige oder Unternehmen.
Falls Ihre Hardware dies unterstützt, empfehlen wir die Installation von Windows 11: Windows 11 Home eignet sich ideal für den privaten Gebrauch, während Windows 11 Pro speziell für die gewerbliche Nutzung konzipiert wurde. Windows 11 bietet zahlreiche Vorteile, eine moderne Benutzeroberfläche, verbesserte Sicherheitsfeatures und optimierte Performance.
Sind Sie unsicher, welche Windows-Version für Ihre Anforderungen am besten geeignet ist? Unser Support-Team berät Sie gerne kompetent und individuell. Unabhängig vom gewählten Produkt erfolgt die Zustellung aller Lizenzen und Produktschlüssel ausschließlich per E-Mail – damit Sie Ihre Software unmittelbar nach dem Kauf herunterladen, installieren und nutzen können.
Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Produktschlüssel sind nach den geltenden Lizenzbestimmungen grundsätzlich für eine einmalige Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist zeitlich unbegrenzt, sofern die Software auf demselben Gerät installiert bleibt.
Bei Neuinstallation, Formatierung oder erheblichen Hardwareänderungen kann eine erneute Aktivierung nicht garantiert werden. Die Verwendung auf mehreren Geräten gleichzeitig ist ausdrücklich untersagt (siehe Microsoft Product Terms sowie Use Terms).
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Microsoft Datenschutzerklärung sowie den jeweiligen Lizenzbedingungen Ihres erworbenen Produkts.
Herkunft und Rechtmäßigkeit unserer Lizenzen
Sämtliche bei SoftwareHamster angebotenen Produktschlüssel stammen aus rechtmäßigem Erwerb und dürfen gemäß geltendem EU-Recht weiterveräußert werden.
OEM-Versionen: Sofern ein Artikel als „OEM" ausgewiesen ist, wurde die Software vom ursprünglichen Erwerber vollständig von sämtlichen Geräten, Datenträgern und Speichermedien (einschließlich Cloud-Diensten) entfernt oder unbrauchbar gemacht.
Nicht-OEM-Versionen: Der Ersterwerber hat ausschließlich den Produktschlüssel erhalten und die ursprüngliche Softwarekopie dauerhaft von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten gelöscht oder unbrauchbar gemacht.
Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. Verfügbare Updates und Verbesserungen können Sie jederzeit direkt über die Herstellerseite beziehen: Microsoft Software-Download.
OEM-Software im Überblick
OEM-Versionen („Original Equipment Manufacturer") sind in Deutschland sowie seit 2012 EU-weit rechtlich zulässig – unabhängig von einer Hardwarebindung. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Hardware-Bindung ist rechtlich vollständig gestattet.
Ihre Vorteile:
- Identischer Funktionsumfang und identische Leistung im Vergleich zu Retail-Versionen
- Deutlich attraktiverer Preis durch Verzicht auf physische Verpackung und umfangreiche Supportleistungen
- Originale Lizenzen und gültige Produktschlüssel von autorisierten Distributoren innerhalb der Europäischen Union
Die Handhabung der Betriebssysteme ist vollständig identisch mit der Retail-Version. Der einzige Unterschied besteht in der Art der Verpackung sowie im nicht enthaltenen direkten Microsoft-Support.
Wichtiger Hinweis zu unseren Produkten
Bei SoftwareHamster erwerben Sie Software-Lizenzen. Alle angebotenen Produktschlüssel stammen aus rechtmäßigem Erwerb. Der Weiterverkauf von Software-Lizenzen ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil 2012) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH-Bestätigung 2013) ausdrücklich als legal bestätigt.